Österreich
Fahrtkostenvergütung bei Nutzung des privaten Fahrzeugs zu beruflichen Zwecken
Personen, die ihr privates Fahrzeug für betriebliche Fahrten nutzen, können eine Kilometergeldvergütung gemäß den vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegten Sätzen erhalten.
Der Erstattungsbetrag wird berechnet als das Produkt aus der gefahrenen Kilometeranzahl und dem geltenden Kilometergeldsatz für die Fahrzeugkategorie.
Aktuelle Kilometergeldsätze pro Kilometer
| Zeitraum | Pkw | Motorrad / Moped |
|---|---|---|
| ab 2026 | 0,50 € | 0,25 € |
| 01.07.2025 – 31.12.2025 | 0,50 € | 0,25 € |
| 01.01.2025 – 30.06.2025 | 0,50 € | 0,50 € |
| 2024 | 0,42 € | 0,24 € |
Die Sätze gelten gemäß der Reisekostenverordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Seit 1. Januar 2025 gilt für Pkw ein einheitliches Kilometergeld von 0,50 € pro km; für Motorräder und Mopeds gilt seit 1. Juli 2025 ein Satz von 0,25 € pro km.
Die Vergütung kann auf Basis eines Fahrtenbuchs (Kilometernachweis) erfolgen, das vom Arbeitnehmer oder Unternehmer geführt wird.
💡 Motolog berechnet automatisch den zustehenden Kilometergeldbetrag gemäß den aktuellen österreichischen Sätzen, basierend auf den aufgezeichneten Fahrten, und erstellt fertige Fahrtenbuchberichte.